Planspiel zur EU-Politik: Verhandlungen über ein Gütesiegel für faire Mode

Im Rahmen eines Planspiels haben der Grundkurs (GK) und der Leistungskurs (LK) mit der Hilfe von Herrn Eggert und Frau Foerster eine besondere Unterrichtseinheit durchgeführt, in der die Schülerinnen und Schüler in die Rollen von EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission sowie der Presse schlüpften. Ziel war es, realitätsnahe Verhandlungen über die Einführung eines EU-Gütesiegels für faire Mode nachzuvollziehen, darüber zu debattieren und schließlich zu einer Einigung zu kommen. Hierbei lag der Fokus auf zwei Artikeln, auf die sich geeinigt werden sollte: Artikel 1 „Soziale Mindeststandards“ und Artikel 2 „Verbindlichkeit der Standards“.

Zu Beginn erhielten alle Teilnehmenden ihre jeweiligen Rollenkarten und machten sich mit ihren Positionen vertraut. Jede Schülerin und jeder Schüler vertrat dabei ein EU-Mitgliedsland, während vier Personen die Europäische Kommission bildeten und fünf weitere die Rolle der Presse übernahmen.

Anschließend begannen die 26 vertretenen Mitgliedstaaten ihre ersten internen Beratungen. Dabei entwickelten sie eigene Vorschläge, stimmten sich innerhalb ihrer Gruppen ab und versuchten, unterschiedliche nationale Interessen miteinander zu verbinden. Parallel dazu führte die Presse Interviews mit den einzelnen Ländern sowie mit der EU-Kommission, um die jeweiligen Positionen und Ziele zu dokumentieren und darauf basierend einen Pressebericht zu erstellen.

Nach einer kurzen Arbeitsphase bildeten sich die ersten Gruppen, die eine ähnliche Meinung vertraten, und bereiteten bereits kurze Redebeiträge vor. In einer anschließenden Pause konnten die Teilnehmenden ihre Ergebnisse weiter ausarbeiten und sich auf die nächsten Schritte vorbereiten. Die Presse nutzte diese Zeit, um ihre Eindrücke in Form von zwei Videoberichten festzuhalten, in denen die bisherigen Verhandlungsergebnisse und Positionen der Länder dargestellt wurden.

Im weiteren Verlauf kam es zu intensiven Verhandlungen zwischen den Staaten und der EU-Kommission. Dabei bildeten sich zunächst unterschiedliche Interessengruppen. Die Gruppe der Staaten mit hohen Sozialstandards, darunter Griechenland, Schweden und Finnland, löste sich jedoch auf und schloss sich der Gruppe mit mittleren Sozialstandards an. Diese bestand nun aus Luxemburg, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Malta, Österreich, Griechenland, den Niederlanden, Finnland und Schweden. Eine weitere Gruppe vertrat eher niedrigere beziehungsweise moderate Sozialstandards und setzte sich aus Kroatien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Dänemark, Estland, Polen, Bulgarien, Rumänien, Belgien, der Slowakei, Irland, Litauen und Slowenien zusammen.

Im Anschluss an die Gruppierungen hielten die einzelnen Staaten und Zusammenschlüsse ihre vorbereiteten Reden, in denen sie ihre Positionen nochmals deutlich machten. Danach kamen alle Beteiligten gemeinsam mit der EU-Kommission zusammen, um einen endgültigen Vorschlag zu erarbeiten und über einen möglichen Kompromiss zu entscheiden.

Bei der Abstimmung gegen Ende wurde erneut die Möglichkeit zur Diskussion geboten. Die Länder diskutierten gemeinsam mit der EU-Kommission über den im Raum stehenden Vorschlag. Dabei wurden neue Perspektiven und Sorgen der einzelnen Länder eingebracht.

Dabei wurde Folgendes beschlossen:

  • Artikel 1 (Mittlere Sozialstandards): Kinder- und Zwangsarbeit werden verboten. Zudem werden Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen gewährleistet. Diese bestehen darin, dass der Umgang mit giftigen Chemikalien nur mit angemessener Schutzkleidung erlaubt ist. Außerdem müssen sichere Arbeitsgebäude gewährleistet werden. Darüber hinaus muss eine mäßige Anhebung der Löhne sichergestellt werden, deren genaue Höhe von den Unternehmen in den jeweiligen Ländern festgelegt wird. Dabei muss jedoch mindestens das Existenzminimum erreicht werden.
  • Artikel 2 (Moderate Maßnahmen): Von der EU beauftragte unabhängige Stellen überprüfen die in Artikel 1 festgelegten Sozialstandards über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Kontrollen finden alle sechs Monate statt. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt. Die genaue Höhe wird in einem weiteren Dokument festgelegt. Im äußersten Fall kann das Gütesiegel entzogen werden. Die Bußgeldzahlungen fließen in den Kohäsionsfonds. Über diesen werden die beschlossenen Maßnahmen den Ländern finanziell zur Verfügung gestellt.

Den Abschluss bildeten die formelle Beschlussfassung durch die EU-Kommission sowie eine gemeinsame Reflexionsphase. Zum Ende des Tages wurde gemeinsam abgebaut und das Planspiel erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt konnten die Schülerinnen und Schüler viele neue Eindrücke über europäische Entscheidungsprozesse gewinnen und ein besseres Verständnis für internationale Verhandlungen entwickeln.

Geschrieben von: Ronja & Annalena SoWi LK Q1